Nachdem die App fertig gestellt, getestet und vom Kunden abgenommen wurde, kann man diese im entspechenden Store veröffentlichen.
Für die Veröffentlichung der App gibt es mehrere Möglichkeiten, die man besonders bei Apple berücksichtigen muss.
Generell kann man Apps auch nur für die Firma entwicklen, so dass diese nur für den Gebrauch in der Firma gedacht sind. Dies sind sogenannte In-House-Apps, für die man allerdings einen speziellen Firmen-Account bei Apple benötigt.
Will man nicht, dass der Entwickler der App im App-Store erscheint, dann benötigt der Kunde ebenfalls einen eigenen Apple-Account.
In beiden Fällen muss der Kunde dann jährliche Beiträge bezahlen. Die App-Entwicklung erfolgt dann über den Account des Kunden. Wesentlich einfacher und offener gestaltet sich dies im Android-Store. Hier kann man frei über die Angaben zu der App entscheiden.